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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verbindlich, transparent, verlässlich.
Preise
Die Preise basieren auf den Tarifen von Huber Weine und Mietzelte. Sie sind in Schweizer
Franken angegeben. Die von Huber Weine und Mietzelte erstellten Offerten behalten während
3 Monaten ab Ausstellung ihre Gültigkeit. Ansonsten sind Preisänderungen jederzeit möglich.
Offerte und Aufträge
Die Offerten bleiben 3 Monate ab Ausstellungsdatum verbindlich. Bis zur Erteilung des
definitiven Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Sobald die
mündliche oder schriftliche Zusage des Kunden zur Offerte von Huber Weine und Mietzelte
vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Annullationskosten
Wird ein Auftrag Gründen annulliert, werden folgende
Mietkosten (ohne Transporte, Auf- und Abbau) in Rechnung gestellt:
Bis 30 Tage vor Mietdatum: keine Kosten
29 bis 15 Tage vor Mietdatum: 50 % der Miete
Ab 14 Tage vor Mietdatum: 100 % der Miete
Als Berechnungsbasis gilt die schriftliche Offerte.
Mietdauer
Als Basis für die Preisberechnung der Miete ist ein Wochenende die Regel.
Eine längere Mietdauer ist problemlos möglich. Preise nach Absprache.
Mithilfen
Unter Mithelfenden bei der Montage und Demontage verstehen wir Mitglieder des Vereins
bzw. Veranstalters/Mieters oder Betriebsangehörige bei Firmenanlässen.
Falls die Mithelfenden nicht in der zum Voraus vereinbarten Anzahl zur Verfügung stehen,
behalten wir uns vor, ohne Mahnung bzw. Mitteilung an den Kunden, für entsprechenden
Ersatz zu sorgen und Monteure zu rekrutieren und zu verrechnen. Eine Schadenersatzklage
wegen Verspätungen bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten.
Versicherung / Haftung
Unsere Zelte und Mobiliar sind gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Für Schäden
durch Drittpersonen (Vandalismus) haftet der Mieter.
Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen garantieren die statischen Voraussetzungen
für die Bauten. Verstrebungen und Verankerungen dürfen weder verändert noch entfernt
werden. Für die Nichtbeachtung dieser Vorschriften lehnen wir jede Haftung ab.
Abhanden gekommenes oder defektes Mietmaterial wird zum Neupreis verrechnet.
Der Kunde haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Mietobjekt, an dessen
Inventar und Mobiliar, wie auch für jeden infolge zweck- und vertragswidriger Nutzung
entstandenen Schaden.
Zelte und Mobiliar werden in einem sauberen und intakten Zustand abgegeben. Anfallende
Reinigungsarbeiten am Ende der Miete werden nach Aufwand verrechnet.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz des Vermieters.
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